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E-Mail vom 7. November 2020

Liebe Alle,

große Sprünge waren diese Woche nicht zu erwarten, insbesondere deshalb, weil die R——+F—– Lieferung sich verzögerte und gestern erst ankam.
Somit kann insbesondere die Badewanne in der WE 15 von den Sanitärinstallateuren erst nächste Woche eingebaut werden. Danach kommen die Fliesenleger wieder zum Zuge.
Die Kalt- und Warmwasseranschlüsse sind jetzt vollständig montiert und können auch benutzt werden. Die Sanitärobjekte in der WE 10 sind ebenfalls montiert, diese WE ist damit fertig. In der WE 2 sind die Elektroarbeiten ebenso abgeschlossen wie die Streicharbeiten. Damit sind auch die WE 1-4 fertig. Im Moment finden weitere, umfangreiche Elektroarbeiten in den WE 14+15 statt.
Mit Herrn G—– wurde wegen der Dachproblematik eine Termin für nächste Woche vereinbart. Zwischen Herrn E—– und Herrn S——- fanden wieder intensive Gespräche statt. Herr S——- tue sich wegen einer schriftlichen Vereinbarung allerdings noch schwer. Die Anlieferung der bei Herrn S——- gelagerten Materialien sei für die nächste Woche avisiert.
Danach können die Fliesenarbeiten forciert werden. 

Mit freundlichen Grüßen

Bilder vom 7. November 2020:

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Nochmal das Dach (2. – 4. November 2020)

E-Mail von Herrn G—– von S——–& W— (2. November 2020, 14:36):

„Die Dachabdichtung der Terrasse wurde entgegen unseren Abstimmungen und Zusagen des Bauleiters nicht 2-lagig als bituminöses Dach erstellt. Die gezeigten Fotos entsprechen in keiner Weise einer fachgerechten Dachabdichtung und sind u. E. nicht so herstellbar, dass das Dach dauerhaft dicht bleibt. Sollte zudem die komplette Dämmung durchnässt sein, wovon gem. Ihrem Video auszugehen ist, so ist davon auszugehen, dass dies auch nicht ohne weiteres austrocknet. Wir empfehlen das Dach komplett zurückzubauen und entsprechend den einschlägigen Vorschriften herstellen zu lassen.

Vor diesem Hintergrund halten wir eine Bauzeit von einem weiteren halben Jahr für angemessen.“

Antwort von Herrn E—– (2. November 2020, 19:08):

„3. Es gab einen Schaden hinsichtlich eines Ablaufrohres, welcher durch den Errichter, Herr S——- repariert wurde. Dieser Ablaufrohrbruch bestand auf dem Flachdach Terrasse Penthouse und führte zu einem Ablauf der auftretenden Nässe in die Holzrahmenbauwand des Penthouse und von dort durch ein durch den Boden geführtes Elektrorohr in die Wohnung von Herrn B———-.

4. Herr S——- muss nun im Rahmen seiner Gewährleistung das Flachdach öffnen und das zwischen den beiden Abdichtungsebenen (untere zweilagige Bitumenbahn- oben Estrich mit Hydroisolation) stehende Wasser absaugen und dann die notwendigen Bauteilöffnungen wieder fachmännisch verschließen.

5. Die auftretende Blasenbildung ist genau das Indiz für die Funktionalität der Abdichtungen, ansonsten würde das Wasser ja ablaufen.

6. Die von Herrn G—– gerügte fehlende Dampfsperre im Dach des Penthouse ist noch gar nicht angebracht worden, ebensowenig wie die bereits dort lagernde Zwischensparrendämmung. Dies erfolgt nun im Rahmen der Trockenbauarbeiten – aus diesem Grund fehlt sie nun selbstredend.

 

Gerne stehe ich Herrn G—– für eine gemeinsame Besichtigung zur Verfügung, bei welcher ich auch die Nachweise der 2 lagigen Abdichtung vorlegen kann.“

E-Mail von Herrn G—– von S——–& W— (4. November 2020, 08:26):

„Sie können sich den Sachverständigen sparen. Alle von Ihnen angemerkten Punkte sind in der dazugehörigen DIN 18531-1 eindeutig definiert und ohne vor Ort gewesen zu sein falsch ausgeführt. Zudem können wir noch folgende Punkte ergänzen:

WDVS ist kein geeigneter Untergrund für eine Dachabdichtung.
Neben der Anschlusshöhe, fehlt die obere Verwahrung der  Abdichtung
Die erforderlichen Randabstände von Durchdringungen sind nicht eingehalten.
Das Holz des Dachgeschosses ist nicht geschützt.
Die Durchdringungen der Kabel sind nicht fachgerecht ausgeführt.
WDVS im Sockelbereich ist als Sockelplatte (nichtsaugend) über der Abdichtung auszuführen.
Estrich mit Hydrophobierung o. ä. ist gem. DIN 18531-2 keine zugelassene Abdichtungsvariante für Flachdächer
Usw.

Sinnvoll wäre u. E. ein Termin mit dem Dachdecker unter der Voraussetzung, dass dieser die DIN 18531 und die Flachdachrichtlinie kennt.“

Bilder der Dachherstellung aus November 2019:

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3. November 2020

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1. November 2020

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Statusmitteilung OG

E-Mail vom 1. November 2020

Liebe Alle,

ich möchte Sie über unsere aktuelle Bausituation und -planung unterrichten. Unsere Sanitärarbeiter haben die Ab-und Zuwasserleitungen ertüchtigt. Somit haben jetzt alle WE, bis auf die WE 16+17, Wasser!

Das Thema Brandschutz kann nach dem Anschluss an die städtische Versorgungsleitung und Schließung der Löcher im KG aktiv angegangen werden, dies ist für nächste Woche geplant. Da die Planungs- und Dokumentations- unterlagen erst diese Woche übermittelt wurden, müssen sie erst noch aufgearbeitet werden.

Die Eingangstür ist bereits durch das Sicherheitsband verstärkt worden, muß aber noch endgültig fertig gestellt werden. Sie wurde bereits provisorisch verstärkt, nicht zuletzt wegen der Einbrüche durch Obdachlose. Auch dies ist umgehend für die nächsten Woche geplant.

Die neue hintere Tür ist bereits bezahlt und befindet sich noch im St—– Besitz.

Mit Herrn St—– soll wieder einmal eine Einigung erzielt worden sein. In der Hoffnung, dass er nicht wieder umfällt, bekommen wir dann auch unser anderes Material aus seinem Lager.

Die Fassade wurde vollständig hydrophobiert, es muss an den historischen Balkonen noch der Steinteppich, die Geländererhöhung sowie die abgeplatzten Sandsteinstellen ergänzt werden. Ein Graffiti Schutz (erneut besprühte Fassade nach der Reinigung) ist nicht geschuldet.

Für die Fensterscheiben auf der Altbauseite, werden wir einen Gutachter für die Qualität der Scheiben einbinden, da dies nicht (wie sonst eigentlich üblich) an einem Stempel im Glas ersichtlich ist. Parallel versuchen wir an die Originale Rechnung zu kommen, um zu verstehen welches Glas hier verbaut wurde.                           

Der Wasserschaden auf dem Dach wurde repariert, nun muss noch die Dämmung trocknen.

Die Sanitärgegenstände werden Wohnungsweise abgerufen, hierzu benötigen wir Liquidität aus den Abrufen der 5. MABV .

Ein Großteil der Stellantriebe für die Heizungsanlage wurde bereits verbaut, der Rest kommt jeweils mit Abruf der Sanitärgegenstände der jeweiligen Wohnungen. Die Thermostate in den Wohnungen kommen durch den Elektriker und werden demnächst geliefert und montiert.

Ein verbindlicher Bauzeitenplan

könne erst verbindlich ausgeführt werden, wenn das Thema der weiteren Liquidität geklärt sei.

Das größere Trockenbauunternehmen konnte mangels ausreichender Liquidität bisher nicht gewonnen werden. Uns stehen aber 2 versierte Trockenbauer ab 3.11. zur Verfügung. Herr E—– wird sie an diesem Tage vor Ort einweisen.                   

Die geltende Baugenehmigung sei nicht gefährdet, da die ganze Zeit wieder gebaut werde.

Der Zutritt in den Hinterhof, hat über den hinteren Ausgang zu erfolgen, das Hoftor und in Zufahrt befindet sich im Eigentum der DVAG. Wir sind in Kontakt mit den Verantwortlichen.

Die Sonderwünsche

werden teilweise schon verbaut, der Rest Zug um Zug.

Beim zusätzlichen Verzug hoffen wir auf die gleiche Regelung  mit den Erwerbern wie mit dem bisherigen Verzug. Eine Kompensation könnte die OG finanziell nicht verkraften.

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Statusmitteilung OG

E-Mail vom 31. Oktober 2020

Die Sanitärleute waren, durch Krankheit des Meisters und einer komplizierten Zahnbehandlung mit 5 gezogenen Zähnen des Gesellen stark gebeutelt, trotzdem haben sie im Keller die Abwasserverbindung geschaffen.

Im Moment sind 8 WEn angeschlossen ‪bis Dienstag nächster Woche weitere 9 WEn. Weiteres Material ist heute angekommen (Bilder dazu in einer gesonderten mail).

Wir hätten es uns auch gerne etwas schneller gewünscht, aber bei der dünnen Personaldecke kommt das immer mal vor.

Von außen betrachtet sieht das für den Betrachter immer so aus, als würde es der OG nicht gelingen, den Baufortschritt in geeigneter Weise voran zu treiben.

Die Fliesenleger stehen Gewehr bei Fuß. Sie warten auf die richtigen Fliesen. Der Auftrag zur Fliesenbestellung sei vom Lagerarbeiter fehlinterpretiert und falsch geordert worden.

Deshalb muss sich unsere GU im Moment um die richtigen Fliesen kümmern. Das sei erst jetzt herausgekommen. Nächste Woche werden die Fliesenleger den restlichen Naturstein im Treppenhaus verlegen und danach weitere Fliesen. Weiteres Material wird nächste Woche erwartet.

Die Elekticker waren in den WE 2, 14 + 15 aktiv und haben dort u.a. Schalter und Steckdosen erneuert. Leider haben sie vergessen Bilder zu machen.

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Nachricht vom 27. Oktober 2020

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30. Oktober 2020

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Nachricht eines Gläubigers

E-Mail vom 28. Oktober 2020

Meine Damen und Herren,

Ich schreibe wegen den unbezahlten Rechnungen. Herr E—– hat mir ein schlechteres Angebot gemacht als vorher. Ich werde dieses Angebot nicht annehmen und habe keine Kraft mehr für Diskussionen – meine Existenz steht auf dem Spiel und ich schreibe allen, damit alle es wissen.

Meine offenen Forderungen sind bei ca. 53000 EUR (Lohn aus Vergangenheit) und ca. 33000 EUR (unbezahltes Material, Balkone). 

Bekomme ich bis heute 18 Uhr eine Zahlung von 25000 EUR von meinem Auftraggeber Herr E—– ich gebe Material heraus. Balkone sind aber nicht hier sondern in Bulgarien. 

Wenn das Geld Heute bis 18 Uhr nicht auf meinem Konto ab morgen werde ich absolut alle Materialien und Bestellungen verkaufen, einschließlich Aluminiumtüren und Balkone.

Um einige der dringendsten Ausgaben des Unternehmens zu decken.

Meine Entscheidung ist nicht Gegenstand von Diskussionen oder Verhandlungen.

Zitat aus den Vereinbarungen mit dem GU/Architekten, bzgl. dieser Baumaterialien: 

 

„(…) Die Generalunternehmerin und der Architekt haben als Gesamtschuldner (auch im Falle einer etwaigen Beendigung dieser Vereinbarung, gleich aus welchem Grund) sicherzustellen, dass die Objektgesellschaft unbeschränktes und lastenfreies Eigentum an den jeweils von ihr vorab vergüteten Baumaterialien erlangt, dieses wenigstens bis zur endgültigen Abnahme des Bauvorhabens erhalten bleibt und das jeweilige Baumaterial jederzeit für die Ausführung des Bauvorhabens der Objektgesellschaft unbeschränkt und ohne die Möglichkeit der Behinderung des Zugriffs durch Geltendmachung von etwaigen Einwendungen oder Einreden (z.B. Zurückbehaltungsrechten etc.) (…) zur Verfügung steht.“
 

Der Geschäftsführer der Generalunternehmerin (Herr T——E—–) tritt (…) bis zur vollständigen Erfüllung der Herstellungspflichten der Generalunternehmerin gemäß des Ergänzten-GU-Vertrags (klarstellend: dies meint die erstmalige Herstellung ohne Gewährleistungspflichten) (…) auf Seiten der Generalunternehmerin als Gesamtschuldner den Verpflichtungen der Generalunternehmerin bei.

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27. Oktober 2020