große Sprünge waren diese Woche nicht zu erwarten, insbesondere deshalb, weil die R——+F—– Lieferung sich verzögerte und gestern erst ankam.
Somit kann insbesondere die Badewanne in der WE 15 von den Sanitärinstallateuren erst nächste Woche eingebaut werden. Danach kommen die Fliesenleger wieder zum Zuge. Die Kalt- und Warmwasseranschlüsse sind jetzt vollständig montiert und können auch benutzt werden. Die Sanitärobjekte in der WE 10 sind ebenfalls montiert, diese WE ist damit fertig. In der WE 2 sind die Elektroarbeiten ebenso abgeschlossen wie die Streicharbeiten. Damit sind auch die WE 1-4 fertig. Im Moment finden weitere, umfangreiche Elektroarbeiten in den WE 14+15 statt.
Mit Herrn G—– wurde wegen der Dachproblematik eine Termin für nächste Woche vereinbart. Zwischen Herrn E—– und Herrn S——- fanden wieder intensive Gespräche statt. Herr S——- tue sich wegen einer schriftlichen Vereinbarung allerdings noch schwer. Die Anlieferung der bei Herrn S——- gelagerten Materialien sei für die nächste Woche avisiert.
Danach können die Fliesenarbeiten forciert werden.
E-Mail von Herrn G—– von S——–& W— (2. November 2020, 14:36):
„Die Dachabdichtung der Terrasse wurde entgegen unseren Abstimmungen und Zusagen des Bauleiters nicht 2-lagig als bituminöses Dach erstellt. Die gezeigten Fotos entsprechen in keiner Weise einer fachgerechten Dachabdichtung und sind u. E. nicht so herstellbar, dass das Dach dauerhaft dicht bleibt. Sollte zudem die komplette Dämmung durchnässt sein, wovon gem. Ihrem Video auszugehen ist, so ist davon auszugehen, dass dies auch nicht ohne weiteres austrocknet. Wir empfehlen das Dach komplett zurückzubauen und entsprechend den einschlägigen Vorschriften herstellen zu lassen.
Vor diesem Hintergrund halten wir eine Bauzeit von einem weiteren halben Jahr für angemessen.“
Antwort von Herrn E—– (2. November 2020, 19:08):
„3. Es gab einen Schaden hinsichtlich eines Ablaufrohres, welcher durch den Errichter, Herr S——- repariert wurde. Dieser Ablaufrohrbruch bestand auf dem Flachdach Terrasse Penthouse und führte zu einem Ablauf der auftretenden Nässe in die Holzrahmenbauwand des Penthouse und von dort durch ein durch den Boden geführtes Elektrorohr in die Wohnung von Herrn B———-.
4. Herr S——- muss nun im Rahmen seiner Gewährleistung das Flachdach öffnen und das zwischen den beiden Abdichtungsebenen (untere zweilagige Bitumenbahn- oben Estrich mit Hydroisolation) stehende Wasser absaugen und dann die notwendigen Bauteilöffnungen wieder fachmännisch verschließen.
5. Die auftretende Blasenbildung ist genau das Indiz für die Funktionalität der Abdichtungen, ansonsten würde das Wasser ja ablaufen.
6. Die von Herrn G—– gerügte fehlende Dampfsperre im Dach des Penthouse ist noch gar nicht angebracht worden, ebensowenig wie die bereits dort lagernde Zwischensparrendämmung. Dies erfolgt nun im Rahmen der Trockenbauarbeiten – aus diesem Grund fehlt sie nun selbstredend.
Gerne stehe ich Herrn G—– für eine gemeinsame Besichtigung zur Verfügung, bei welcher ich auch die Nachweise der 2 lagigen Abdichtung vorlegen kann.“
E-Mail von Herrn G—– von S——–& W— (4. November 2020, 08:26):
„Sie können sich den Sachverständigen sparen. Alle von Ihnen angemerkten Punkte sind in der dazugehörigen DIN 18531-1 eindeutig definiert und ohne vor Ort gewesen zu sein falsch ausgeführt. Zudem können wir noch folgende Punkte ergänzen:
WDVS ist kein geeigneter Untergrund für eine Dachabdichtung.
Neben der Anschlusshöhe, fehlt die obere Verwahrung der Abdichtung
Die erforderlichen Randabstände von Durchdringungen sind nicht eingehalten.
Das Holz des Dachgeschosses ist nicht geschützt.
Die Durchdringungen der Kabel sind nicht fachgerecht ausgeführt.
WDVS im Sockelbereich ist als Sockelplatte (nichtsaugend) über der Abdichtung auszuführen.
Estrich mit Hydrophobierung o. ä. ist gem. DIN 18531-2 keine zugelassene Abdichtungsvariante für Flachdächer
Usw.
Sinnvoll wäre u. E. ein Termin mit dem Dachdecker unter der Voraussetzung, dass dieser die DIN 18531 und die Flachdachrichtlinie kennt.“